PDF_File_normal

Hier finden Sie diese Information als PDF-File.

 


1. Wartung und Inspektion der Anlagen durch einen Sachkundigen gemäß BGR 500


Diese Art Arbeiten führen wir gemäß dem mit uns geschlossenen Wartungsvertrag für Sie aus. Bei der Ausführung dieser Art Arbeiten wird in der Regel 1 x jährlich die Funktion aller systemrelevanten Anlagekomponenten überprüft und es werden typische Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung des Füllstandes von Betriebsmitteln ausgeführt. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. In unserem Prüfbericht versuchen wir Ihnen einen Überblick über den Zustand der Anlage zu geben. Über unseres Erachtens nach notwendige Reparaturen erstellen wir Ihnen ein Angebot.


2. Überprüfung der Anlage durch einen Sachverständigen


Bis zum Jahr 1990 war die Prüfpflicht für Hydraulikparksysteme in der Landesbauordnung / Garagenverordnung unmissverständlich geregelt und in Rheinland-Pfalz alle 3 Jahre gefordert. Unglücklicherweise fehlt diese Regelung in der Neufassung der Garagenverordnung. Was den Betreiber der Anlage (Die Eigentümergemeinschaft / Die Hausverwaltung) jedoch nicht von der Verpflichtung entbindet für einen sicheren Betrieb der Anlagen zu sorgen. Eine Verpflichtung zum Prüfen der Anlagen lässt sich unter Umständen auch aus der Baugenehmigung ableiten. Sollte dies nicht der Fall sein erteilt die zuständige Behörde auf Anfrage Auskunft.
Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage empfiehlt der TÜV Rheinland die Überprüfung durch einen Sachverständigen, wie bis1990 geregelt, alle 3 Jahre.
Nur der Sachverständige ist in der Lage und berechtigt die Entscheidung darüber zu treffen ob eine Anlage betriebssicher ist oder nicht.
Lassen Sie die festgestellten Mängel beheben erlangen Sie Rechtssicherheit und haben Ihre Verpflichtungen als Betreiber der Anlage erfüllt.


3. Reinigung und Pflege von Auto-Parksystem


Reinigung der Auto-Parksysteme

Grundreinigung der Plattformoberflächen
Eine regelmäßige Reinigung der Plattformoberflächen dient dem
Erhalt der Anlage und ist unerlässlich. Die vom PKW befahrenen
Plattformen werden von Schmutzablagerungen mit einem Besen
und/oder Staubsauger (nach freier Wahl) gekehrt bzw. abgesaugt.

Reinigung im Winter
Da im Winter stärkere Belastungen durch Schnee, Eis, Streusalze,
Splitt u.ä. beim Befahren auf die Plattformoberflächen wirken, sind
nachfolgende Maßnahmen zu beachten:
Im Winter regelmäßig eventuelles Kondenswasser insbesondere
unterhalb der oberen Plattform(en) entfernen.
Schnee, Eis, Salz- und Schmutzablagerungen sind von den Plattformen zu entfernen.
Eine gründliche Reinigung der Plattformen mit Besen, Staubsauger oder Wasserstrahl (Hauswasseranschluss bis 5 bar) durchführen (keine Hochdruckreiniger verwenden).


Grundreinigung des Garagenkörpers/-grube, Anlagenteile in der Grube
Nassreinigung der Gruben – Wasser in den Gruben durch Reinigung, Schnee, Regen, Oberflächenwasser etc. entfernen, z.B. absaugen und anschließend fachgerecht entsorgen. Absichern der Auto-Parksysteme gegen Absenken erforderlich Ständer, Ständerfüße und Ständerbefestigungen sind von Schmutzablagerungen zu reinigen Trockenreinigung der Gruben, besenrein

Achtung Gefahr für Leib und Leben! Vor Reinigung der Gruben unbedingt Kundendienst anfordern zur Absicherung der Parksysteme.


Entsorgung
Auskunftspflichtig für die fachgerechte Entsorgung – sofern sich Stoffreste, von PKW-Ölen, Batterien o.ä. angesammelt haben sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.

Pflege der Auto-Parksysteme
Die Anlagenteile erhielten einen unterschiedlichen Korrosionsschutzaufbau, abhängig von ihrer atmosphärischen bzw. mechanischen Belastung sowie der individuellen Beauftragung durch den
Auftraggeber. Für einen wirksamen, dauerhaften Schutz sind die dementsprechenden Pflegeanforderungen zu beachten:


Verzinkte Blechoberflächen
(z.B. gemäß DIN EN ISO 1461 oder nach DIN EN 10326) Zinkoxyd (Weißrost) wird durch stete Feuchte, schlechte Durchlüftung o.ä. hervorgerufen. Pflegemaßnahmen erforderlichenfalls mittels
Schleifvlies Korn A 280 mittelfein oder Messingbürste (keine Drahtbürste verwenden!) – erhältlich im Baufachhandel oder Baumärkten.


Achtung: Kein Schleifpapier oder Schleifleinen verwenden, Gefahr der Oberflächenbeschädigung. Erforderlichenfalls nachstreichen mit einem widerstandsfähigen Beschichtungsstoff. Fragen Sie Ihren Fachhandel.


Eisenoxyd (Rost) hervorrufen z.B. durch mechanische Beschädigung, Verschleiß,Streusalzablagerungen, mangelhafter oder unterlassener Pflege. Pflegemaßnahmen mittels leichten Anschleifens der beschädigten Oberfläche mit Schleifvlies Korn A 280 mittelfein (erhältlich im Baufachhandel oder Baumärkten).
Bearbeitete Flächen streichen?
Fragen Sie Ihren Fachhandel.